Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1) Allgemeines:


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Grimm Gebaeude-Service werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2) Preise:

Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Bereitstellung aller erforderlichen Geräte und Maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen, Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Unsere Angebote sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung oder durch eine Auftragsbestätigung als fest gekennzeichnet sind. 
Jährlich tritt eine 5 Prozentige Preiserhöhung in Kraft ohne besondere Hinweispflicht durch Grimm Gebaeude-Service
Mit Auftragerteilung erklärt sich der Auftrageber mit den Bedingungen unserer AGB einverstanden, wie auf jedem Angebot ausgewiesen.

 

3) Vertragsdauer:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit beidseitiger Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils zum Monatsletzten. Bei Sonderreinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, sofort gemeinsam mit unserem zuständigen Projektleiter eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden etc. sofort schriftlich bekannt zu geben. Später behauptete Schäden und Mängel werden nicht zur Kenntnis genommen. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.

4) Vorzeitige Vertragsauflösung:

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne Anspruch auf Nachleistungen an den Auftragnehmer erbringen zu müssen. Minder- oder Schlechtleistungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Zahlung oder eines Teils davon.

5) Gewährleistung und Haftung:

Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind - bei sonstigem Verlust- unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung für Elastische Fugen bezüglich Silikon beträgt 2 Jahre und einen Monat. Für PU- Fugen sind es 5 Jahre und einen Monat. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden wie Ertrags- und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill besteht nicht. Die unserem Personal übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt werden. Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu.

6) Lieferverzug:

Wir haften nicht bei Lieferverzug der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, schlechtes Wetter). Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

7) Zahlungsbedingungen:

Sämtliche Rechnungen sind prompt nach Erhalt netto ohne Skonto fällig. Die Rechnungslegung für die laufende Monatsrechnung erfolgt mit 25. des laufenden Monats. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein.
Grimm Gebaeude-Service behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
"Seit 2011 sind elektronische Rechnungen elektronisch und ohne Signatur rechtmäßig."  Grimm Gebaeude-Service erlaubt sich erbrachte Leistungen in dieser Form abzurechnen."

8) Leistungen:

Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie z.B. Reinigungsarbeiten nach Professionisten anläßlich Adaptierung etc. werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier. Weiterhin stellt der Auftraggeber einen geeigneten, geräumigen Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung.

9) Abwerbeverbot:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von uns eingesetzte Personal bis 6 Monate nach Auftragsende nicht abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von € 5000 /pro abgeworbener Person als Strafe zu bezahlen, die dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegt.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Als Gerichtsstandort gilt der Sitz der Auftragsausführenden Niederlassung.

11) Abweichende Bestimmungen:

Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.

12) Geschäftsbedingungen:

Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner, ob diese in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren unterbreitet wurden, haben keine Gültigkeit, wenn wir sie nicht ausdrücklich abgelehnt oder bestätigt haben es sei denn, das einzelne Geschäftsbedingungen mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen. 

 

 

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